SiGeKo

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Bauherren werden seit 1998 als Initiator eines Bauvorhabens (mit)verpflichtet, sich um den Gesundheitsschutz der auf der Baustelle tätigen Personen zu kümmern.

Der Bauherr kann einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) hinzuziehen, speziell, wenn Beschäftigte mehrerer Unternehmer (Gewerke) auf der Baustelle tätig werden.

Während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben übernimmt der SiGe-Koordinator nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) die Festlegung, Koordination und Kontrolle der Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.